Kumulus e.V.

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Über uns

Ziele

„Für die Stabilität und Anziehungskraft unserer Demokratie ist Ihre Entfaltung und Stärkung als Lebensform unabdingbar. Wir können und sollen nicht alles vom Staat, von Sicherungssystemen und Großorganisationen erwarten. Erst die Vielfalt der Freiheiten und Verantwortlichkeiten, Initiativen und Engagements, Freiwilligkeit und Verpflichtungen – also eine verantwortungsbereite Bürgergesellschaft – halten das Gemeinwesen zusammen.“ – so die Worte der vier ehemaligen Bundespräsidenten in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich der 50. Wiederkehr der Wahl des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss.

Der Forderung der vier ehemaligen Bundespräsidenten nach mehr gemeinschaftlicher Verantwortung wollten wir im Jahr 1998 mit der Gründung des gemeinnützigen und überparteilichen Kumulus e.V. Taten folgen lassen. Seither haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, dass gesellschaftliche und kulturelle Leben mit Projekten und Aktionen zu fördern und ein gutes Beispiel einer verantwortungsbereiten Bürgergesellschaft zu sein.

Der Kumulus e.V. soll den Willen von engagierten Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck bringen, nicht nur über gesellschaftspolitische und kulturelle Probleme kritisch zu reflektieren, sondern den Worten mit eigenen Aktionen Taten folgen zu lassen. Diese sollen den Finger sowohl auf wunde Punkte legen, als auch Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen versuchen.

Uns geht es darum, eine verantwortungsbereite Bürgergesellschaft nicht nur zu fordern, sondern sie zu leben.

Nur wer handelt, kann auch mitreden.

Oder auch wie es Erich Kästner so treffend sagte: „Es gibt nicht Gutes: außer man tut es.“

Mitglieder

Unsere Mitglieder bilden eine sehr heterogene Masse von unterschiedlichsten Persönlichkeiten und Lebensläufen. Auf diese Weise werden vielfältige Ansichten, Kenntnisse und Meinungen in den Verein eingebracht. Dies birgt ein sehr hohes Potenzial bei der Entwicklung von Projektideen und der Lokalisierung von gesellschaftlichen Brennpunkten.

Immer wieder werden zudem Experten aus den jeweiligen Problemfeldern eingeladen, um die eigenen Ansichten und Meinungen kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Nur der direkte Austausch mit den Beteiligten und Betroffenen ermöglicht die Entwicklung guter und sinnvoller Projektansätze.

Keiner der Mitglieder des Kumulus e.V. ist einer Partei angehörig. Dies ist Zufall aber vielleicht auch nicht, da das Engagement des Vereins auch als eigene „Parteiarbeit“ zu bezeichnen ist.

Mitglied kann jede Person werden, die sich aktiv in die Gestaltung, Belebung und Bereicherung unserer Gesellschaft in dem Bereich der Kunst und Kultur und dem Bereich der Bildung und Erziehung im Sinne unser freiheitlichen demokratischen Grundordnung einbringen möchte.

Gefragt sind eigenes und ehrenamtliches Engagement und eigener Gestaltungswille, die in der Gemeinschaft und im gegenseitigen Austausch entwickelt und ausgeformt werden. Seit Gründung im Jahr 1998 entstehen aus diesem Dialog Projekte und Ideen, die Ausdruck eines persönlichen Gestaltungswillens sind.

Der Kumulus e.V. freut sich über neue Energien und Ideen und steht für ein Kennenlernen und ein Gespräch jederzeit gerne bereit!

Arbeitsweise

In den vielen Jahren seit dem Bestehen des Kumulus e.V. hat sich ein eingespieltes Netzwerk für die Umsetzung von Projekten herausgebildet. Die Arbeitsweise erfolgt prinzipiell projektbezogen.

Der Verein ist gemeinnützig und überparteilich und wird über die Projekte hinaus von keiner Institution oder Organisation gefördert.

Auch die Arbeitsweise erfolgt direkt über die Projekte. Organisiert über wechselnde, sich vernetzende Projektteams, steht dem Kumulus e.V. eine effiziente, flexible und schlagkräftige Handlungsstruktur auf der Basis ehrenamtlicher Arbeit zur Verfügung. Der Weg von der Idee zur Umsetzung läuft im ersten Schritt über Mitgliedertreffen, wo potenzielle Ansätze und Ideen auserkoren werden. Es folgt das Erarbeiten eines Exposés mit einer einhergehenden Projektreifung und Ideenüberarbeitung. Bei einem erneuten Mitgliedertreffen wird dann über die Umsetzung des Projektes unter Festlegung des finanziellen Rahmens entschieden, anschließend wird ein Projektteam eingesetzt. Diesem obliegt nun die Aufgabe, das Projekt zu verwirklichen und während seiner Umsetzung zu begleiten und zu betreuen.

Ein Projektteam besteht minimal aus fünf Personen, maximal bestand ein Projektteam bislang aus 32 Personen. In jedem Team gibt es eine Leiterin/einen Leiter, die/der die Koordination innerhalb des Teams übernimmt. Zur Gestaltung der Projekte wie zur Projektkoordination werden neueste Informations- und Kommunikationstechniken eingesetzt. Abhängig von den verschiedenen Inhalten der Projekte und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand, kann sich das Projektteam zudem außenstehender Netzwerke bedienen, um einzelne Aufgaben bei der Umsetzung und Realisierung zu delegieren. In regelmäßigen Abständen finden persönliche Gespräche über den Umsetzungsstand der Projekte zwischen dem Projektteam und den Mitgliedern statt. Ergänzend werden schriftliche Zwischenberichte vorgelegt. Maßgabe allen Handelns ist der Anspruch, hohe und professionelle Qualität in die Realisierung der Projekte zu legen.

Das Festlegen vorheriger Qualitätsstandards und die Evaluation hinsichtlich der Zielerreichung gehören zum Selbstverständnis der Projektarbeit. Referenzen hat sich der Verein auf diese Weise bei der Umsetzung bundesweiter Schulprojekte und im Kulturmanagement erarbeiten können. weit reichende Erfahrungen konnten auch bei dem Einsatz von Arbeitsgruppen zur Entwicklung von didaktischem Begleitmaterial gesammelt werden, ebenso wie bei eigenen organisierten bundesweiten Lehrerfortbildungsseminaren.

Geschichte

Der Kumulus e.V. wurde am 31.08.1998 gegründet. Die eigentliche Gründungsgeschichte jedoch beginnt schon Mitte der achtziger Jahre: Die Gründungsmitglieder selbst stammen nämlich alle von einer Schule – der „Gabriele-von-Bülow Oberschule“ in Berlin-Reinickendorf.

Vielmehr noch waren die Gründungsmitglieder alle in einer Schulklasse. Vor allem geprägt durch die engagierte Klassen- und Deutschlehrerin entstand ein enger freundschaftlicher Bund, der Grundlage für ein gemeinsames Handeln wurde. Als „Gruppe engagierter Querdenker mit Idealen“, bezeichnete einmal der ehemaliger Schulleiter in einem Zeitungsinterview den Kumulus e.V. Nach der Schulzeit entstand zunehmend der Wunsch zum eigenen Handeln, um Worten auch Taten folgen lassen zu können, wodurch die Idee des Kumulus e.V. geboren wurde.

Politisierend und motivierend für die eigentliche Gründung war zudem die in regelmäßigen Abständen erscheinende Shell-Jugendstudie.

Speziell jene aus dem Jahr 1997 untersuchte politische Einstellungen der Jugendlichen und stellte die Frage nach der „Politikverdrossenheit der Jugend oder Jugendverdrossenheit der Politik?“. Fragen, die den einen Tag in den Medien auftauchen und den anderen Tag schon wieder verschwinden. Fragen, zu denen wir Antworten suchen wollten, da wir uns mit einem kurzen Aufschrei in den Medien nicht zufrieden geben wollten.

Der Name „Kumulus“ lehnt sich an die Cumulus-Wolken an und wurde nach langer und zehrender, teils vergeblicher Namensuche als Favorit angenommen. In der Definition von Cumulus-Wolken heißt es:

[kumulus: Haufenwolken; die flachen, abgerundeten Quellwolken – auch Schönwetterwolken genannt – entstehen an schönen Sommertagen aus aufsteigender Warmluft; im Laufe des Nachmittags verschwinden sie wieder; es gibt aber auch Haufenwolken, die sich viel höher ausdehnen – mit schneeweißen Blumenkohlköpfen und dunkler Unterkante; aber auch hieraus ist kaum Regen zu erwarten; nur manchmal]

Und auch Johann Wolfgang von Goethe sagte so treffend:

Aus der Wolke Quillt der Segen, Strömt der Regen, Aus der Wolke, ohne Wahl, Zuckt der Strahl!

Satzung

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen „Kumulus e.V.“ Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz „e.V.“.
(2) Sitz des Vereins ist Berlin

§ 2 Vereinszweck

Der Kumulus e.V. mit Sitz in Berlin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur, sowie der Bildung und Erziehung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Vorbereitung und Durchführung von Kunstaktionen und Bildungsprojekten.
Das Ziel der Kunstaktionen, wie beispielsweise Installationen und Ausstellungen zur darstellenden und bildenden Kunst, ist die Anregung des gesellschaftlichen Gedankenaustausches.
Mit den Bildungsprojekten, wie beispielsweise Kampagnen, Seminaren, Diskussionen und Tagungen, wird das Ziel verfolgt, im Sinne unser freiheitlichen demokratischen Grundordnung zur allgemeinen politischen und demokratischen Bildung und Erziehung anzuregen und hinzuführen.“

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Gründung und endet am daraufffolgenden 31.12. (Rumpfgeschäftsjahr).

§ 5 Mitgliedschaft

(1) Der Verein hat ordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder.

(2) Ordentliche Mitglieder werden durch Zuwahl aufgenommen. Sie sind verpflichtet, aktiv für die Planung und Umsetzung von Vereinsaktivitäten tätig zu sein. Über die Zuwahl entscheidet der Vorstand und Beirat.

(3) Fördernde Mitglieder sind alle Vereinsmitglieder, die nicht ordentliche Mitglieder sind. Fördernde Mitglieder werden regelmäßig über die Vereinsaktivitäten schriftlich informiert. Ihnen steht die bevorzugte Teilnahme an den Veanstaltungen und Aktionen des Vereins zu, soweit die vorhandenen personellen, räumlichen und zeitlichen Kapazitäten dies erlauben. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand und Beirat.

(4) Mitglieder des Vereins können volljährige Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Stimmberechtigt sind Mitglieder erst ab Volljährigkeit. Von dem Verein werden Beschränkungen aus Gründen des Geschlechts, der Staatsangehörigkeit, der Konfession, des Alters, des Berufes oder der Parteizugehörigkeit abgelehnt.

(5) Die Mitgliedschaft endet

a) mit dem Tode des Mitglieds,
b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied, die jedoch nur zum 30. 6. oder 31. 12. eines jeden Jahres unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig ist. Hierdurch erfolgt dann die Streichung aus der Mitgliederliste;
c) durch Ausschluß aus dem Verein.

(6) Der Ausschluß kann erfolgen, wenn sich ein Mitglied in erheblichem Maße eines vereinsschädigenden Verhaltens schuldig gemacht hat. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand und Beirat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder.

§ 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

a) der Vorstand,

b) die Mitgliederversammlung,

c) der Beirat.

§ 7 Vorstand

(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem/ der Vorsitzenden, dem/ der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/ der Kassierer/in und dem/ der Schriftführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.

(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Er bleibt so lange im Amt, bis eine neue Wahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand und der Beirat ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.

(3) Vorstandsmitglieder müssen mindestens ein halbes Jahr förderndes Mitglied des Vereins oder ordentliches Mitglied gewesen sein.

(4) Der Vorstand faßt seine Beschlüsse auf Vorstandssitzungen, in Anwesenheit von allen Vorstandsmitgliedern und mindestens zwei Beiratsmitgliedern. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Die Beschlüsse werden mehrheitlich gefaßt, bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt.

(5) Die Vereinigung von mehreren Vorstandsämtern in einer Person ist unzulässig.

§ 8 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen durch persönliche Einladung, der die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung beizufügen ist, mittels einfachem Brief an die letztbekannte Anschrift der Mitglieder einzuberufen.

(2) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Genehmigung des Haushaltsplans für das kommende einjährige Geschäftsjahr,
b) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und dessen Entlastung,
c) Wahl des Vorstands und der Beiratsmitglieder, Beschlußfassung über Satzungsänderungen oder Veieinsauflösung.

(3) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied Rederecht. Stimmberechtigt sind alle ordentlichen und fördernden Mitglieder.

(4) Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

(5) Der Vorstand ist in Abstimmung mit dem Beirat dazu berechtigt, außerordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen.

§ 9 Beirat

(1) Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und zu unterstützen. Er entscheidet im Rahmen des vom Vorstand aufgestellten und von der Mitgliederversammlung genehmigten Haushaltsplans über die Verwendung der Mittel des Vereins.

(2) Der Beirat besteht aus den von der Mitgliederversammlung aus bis zu fünf gewählten Mitgliedern.

§ 10 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Sie sind am 1.7. eines jeden Jahres im voraus fällig. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 11 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

(1) Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder.

(2) Bei Auflösung und Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünsigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an das Land Berlin, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung gemeinnütziger Zwecke zu verwenden hat.